Statuten

Verein „Kellertheater Lindenhof“, 3294 Büren a. A.

Artikel 1:
Name

Unter dem Namen „Kellertheater Lindenhof“, besteht im Sinne von Artikel 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuches ein politisch und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in Büren a. A.

Artikel 2:
Zweck

Der Verein fördert das kulturelle Leben in der Region Büren an der Aare, insbesondere organisiert er Veranstaltungen im Kellertheater Lindenhof, Aarbergstrasse 1, 3294 Büren a. A.

Artikel 3:
Finanzielles

Einnahmen des Vereins sind Mitgliederbeiträge, Erlöse aus Veranstaltungen sowie allfällige Zuwendungen. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich von der Hauptversammlung festgelegt.

Artikel 4:
Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht jeder interessierten Person ab dem 16. Altersjahr sowie juristischen Personen offen. Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die
Mitglieder haften mit ihrem an der Hauptversammlung festgelegten Beitrag.

Artikel 5:
Organe

Die Organe des Vereins sind:
a) Die Hauptversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Rechnungsrevisoren/innen

Artikel 6:
Hauptversammlung
(Mitglieder-versammlung)

Die Hauptversammlung findet jährlich statt. Sie genehmigt den Jahresbericht, die Jahresrechnung, das Budget und den Revisorenbericht. Die Hauptversammlung wählt den Präsidenten, die Vorstandsmitglieder und zwei Rechnungsrevisoren oder -revisorinnen. Sie revidiert die Statuten, schliesst den Mietvertrag mit den Eigentümern des Kellertheaters ab und genehmigt das Benützungsreglement. Sie legt die Mitgliederbeiträge fest.

Artikel 7:
Vorstand       

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er wird jährlich von der Hauptversammlung gewählt und bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen und führt die Vereinsgeschäfte. Er bestimmt und organisiert die Veranstaltungen.

Artikel 8:
Verhältnis
Eigentümer/Verein

Der Verein Kellertheater Lindenhof mietet den Gewölbekeller von den Eigen-tümern. Der Verein sorgt für Betrieb und Unterhalt der Räumlichkeiten gemäss dem Benützungsreglement und dem Mietvertrag.

Artikel 9:
Auflösung

Der Verein wird aufgelöst, wenn 2/3 der an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder es verlangen. Ein allfälliges Vermögen wird der Gemeinde Büren a. A. für kulturelle Zwecke übergeben.

Artikel 10:
Inkraftsetzung

Die Statuten werden mit der Gründungsversammlung vom
17. Oktober 2012 in Kraft gesetzt.

Als PDF